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Aus für die Vorratsdatenspeicherung

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, die die anlasslose Vorratsdatenspeicherung durch die Anbieter von Kommunikationsdiensten bisher regelten, für nichtig erklärt. Das Telekommunikationsgesetz sei in seiner bisherigen Fassung mit dem Grundgesetz, wonach das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich ist, nicht vereinbar.

Die geschaffenen Vorschriften gewährleisten nach Ansicht der Mehrheit der Verfassungsrichter weder eine ausreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke dieser Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung sei damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

Die Bayernpartei begrüßt diesen Richterspruch, der dem totalen Überwachungsstaat endlich Schranken setzt. Beim Umfang der bisher durchgeführten Speicherung von Daten handelte es sich um einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte in einem Ausmaß, das unsere Rechtsordnung bisher nicht kannte.

PC-, Video- und Telefonüberwachung dürfen nur bei begründetem dringenden Verdacht möglich sein. Die Privatsphäre der Bürger darf grundsätzlich nur dann verletzt werden, wenn sie als Schutzmantel für schwere Verbrechen missbraucht wird.

Gleichzeitig ist das Aus für die Vorratsdatenspeicherung nur ein erster Schritt. Besonders kritisch sieht die BP vor allem den Angriff auf die Polizeihoheit der Länder durch die Einführung einer in der deutschen Geschichte (fast) einmaligen „Bundes-Polizei“.


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